AGB
AGB - Hund
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
§ 1
Die Hunde- und Katzenpension Schatzhuber verpflichtet sich, oben genannten Hund für den vereinbarten Zeitraum bestmöglich unterzubringen und zu versorgen.
§ 2
Der Hundehalter verpflichtet sich, am Tag der Abholung die aktuellen Preise für die Übernachtung / Tagesbetreuung in bar zu zahlen. Bring - und Abholtag gelten als volle Pensionstage. Die aktuellen Bring- und Abholzeiten sind einzuhalten. Ausnahmen sind im Voraus telefonisch mit der Hunde- und Katzenpension Schatzhuber abzustimmen.
§ 3
Die Hunde- und Katzenpension Schatzhuber übernimmt keine Haftung für Körbchen, Decken, Spielzeug oder andere mitgebrachte Gegenstände. Falls diese beschädigt werden oder aus irgendeinem Grund verloren gehen, so werden diese durch die Tierpension nicht ersetzt.
§ 4
Die Tiernahrung wird von der Hunde- und Katzenpension Schatzhuber gestellt. Benötigt ein Hund besonderes Futter (Diät, besondere Marke o. ä), ist dieses jedoch vom Hundehalter mitzubringen. Das Mitbringen von eigenem Futter hat keinen Einfluss auf die Preise für die Unterbringung des Hundes.
§ 5
Ist es dem Hundehalter nicht möglich, seinen Hund zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies umgehend mitzuteilen. Bei einer nicht vereinbarten Verlängerung des Aufenthalts ist eine zusätzliche Gebühr von € 3,00 pro Tag zu entrichten.
§ 6
Wird der Hund nicht zum vertraglich vereinbarten Abholtermin abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Halter verlängert, so geht er mit Ablauf von 14 Kalendertagen in das Eigentum der Hunde- und Katzenpension Schatzhuber über. Die Hunde- und Katzenpension Schatzhuber wird sich in diesem Fall bemühen, dass Tier an einen neuen Besitzer zu vermitteln oder den Hund dem Tierheim übergeben. Sämtliche daraus resultierende Kosten trägt der Hundehalter.
§ 7
Der Hundehalter versichert, dass der Hund gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (SHLP/DHLP) und Tollwut (T/R) geimpft ist. Eine Impfung gegen durch das Parainfluenza-Virus (PI) verursachten Zwingerhusten wird vorausgesetzt. Ein Nachweis der bestehenden Impfungen gegenüber der Tierpension ist verpflichtend. Weiterhin bestätigt der Hundehalter, dass das Tier aktuell mit geeigneten Mitteln (Frontline o.ä.) gegen Zecken und Flöhe behandelt und regelmäßig entwurmt wurde.
§ 8
Der Impfpass des Hundes ist bei Pensionsantritt der Hunde- und Katzenpension Schatzhuber zu übergeben und bleibt während des Aufenthaltes Ihres Hundes in der Tierpension hinterlegt. Bei den Hunden der Hundetagesstätte wird jährlich gebeten nach der Impfung des Hundes den Impfpass der Tierpension vorzulegen.
§ 9
Der Hundehalter versichert, dass das Tier innerhalb der letzten 30 Tage nicht an Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe, Tollwut, Zwingerhusten oder einer anderen ansteckenden Krankheit gelitten hat und bestätigt, dass sich der Hund in einem guten gesundheitlichen Zustand befindet. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer dieses Hundes ebenso die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Menschen und Tiere.
§ 10
Sollte der Hund krank werden oder sich verletzen, ist die Hunde- und Katzenpension Schatzhuber berechtigt, im eigenen Ermessen einen Tierarzt hinzuzuziehen, Medikamente zu verabreichen oder das Tier in anderer Weise medizinisch zu versorgen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind durch den Hundehalter zu tragen.
§ 11
Sollte sich der Hund während des Aufenthalts in einer Art und Weise verletzen oder erkranken, dass der hinzugezogene Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der Hundehalter unverzüglich verständigt. Ist dieser innerhalb von 12 Stunden nicht erreichbar, liegt die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Einschläferung bei der Hunde- und Katzenpension Schatzhuber. Die Kosten trägt der Hundehalter. Sollte der Hund auf sonstige Weise ableben, werden ebenfalls alle anfallenden Kosten vom Hundehalter getragen.
§ 12
Bei Tages- bzw. Halbtagesbetreuung wird dieser Vertrag nur einmal geschlossen und gilt für alle zukünftigen Aufenthalte für den Zeitraum von einem Jahr nach Unterzeichnung.
§ 13
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen.
§ 14
Ein Pensionsplatz gilt nur als reserviert, wenn dieser Vertrag ausgefüllt und unterschrieben bei der Hunde- und Katzenpension Schatzhuber eingegangen ist und eine Anzahlung von 5,00 EUR je Tag der Unterbringung geleistet wurde (bei Überweisungen ist der Name des Unterzeichners, des Tieres sowie der Buchungszeitraum anzugeben!). Der Halter erhält dann ein Vertragsexemplar als Buchungsbestätigung. Bei Vertragsrücktritt bis 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin sind € 20,00 Aufwandsentschädigung zu leisten. Bei Rücktritt im Zeitraum von weniger als 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Aufnahmetermin beläuft sich die Entschädigung auf den kompletten Vorschussbetrag.
AGB - Katze
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
§ 1
Hunde- und Katzenpension Schatzhuber verpflichtet sich, oben genannte Katze für den vereinbarten Zeitraum bestmöglich unterzubringen und zu versorgen.
§ 2
Der Halter verpflichtet sich, am Tag der Abholung die aktuellen Preise für die Übernachtung / Tagesbetreuung in bar zu zahlen. Die Fellpflege bei langhaarigen Katzen wird nach Vereinbarung zusätzlich berechnet. Bring - und Abholtag gelten als volle Pensionstage. Die aktuellen Bring- und Abholzeiten sind einzuhalten. Ausnahmen sind im Voraus telefonisch mit der Hunde- und Katzenpension Schatzhuber abzustimmen.
§ 3
Die Hunde- und Katzenpension Schatzhuber übernimmt keine Haftung für Körbchen, Decken, Spielzeug oder andere mitgebrachte Gegenstände. Falls diese beschädigt werden oder aus irgendeinem Grund verloren gehen, so werden diese durch die Tierpension nicht ersetzt.
§ 4
Die Tiernahrung wird von der Hunde- und Katzenpension Schatzhuber gestellt. Benötigt eine Katze besonderes Futter (Diät, besondere Marke o .ä.), ist dieses jedoch vom Halter mitzubringen. Das Mitbringen von eigenem Futter hat keinen Einfluss auf die Preise für die Unterbringung der Katze.
§ 5
Ist es dem Halter nicht möglich, seine Katze zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies umgehend mitzuteilen. Bei einer nicht vereinbarten Verlängerung des Aufenthalts ist eine zusätzliche Gebühr von € 3,00 pro Tag zu entrichten. Zudem behält sich die Hunde- und Katzenpension Schatzhuber vor, bei voll belegter Pension, die Katze in einer anderen Tierpension unterzubringen. Alle hierdurch entstehenden Kosten inkl. Fahrt- kosten sind vom Halter zu tragen.
§ 6
Wird die Katze nicht zum vertraglich vereinbarten Abholtermin abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Halter verlängert, so geht sie mit Ablauf von 14 Kalendertagen in das Eigentum der Hunde- und Katzenpension Schatzhuber über. Hunde- und Katzenpension Schatzhuber wird sich in diesem Fall bemühen, dass Tier an einen neuen Besitzer zu vermitteln oder die Katze dem Tierheim übergeben. Sämtliche daraus resultierende Kosten trägt der Halter.
§ 7
Der Halter versichert, dass die Katze gegen Tollwut, Katzenseuche (Panleukopenie) und Katzenschnupfen (Rhinotracheitis) geimpft ist. Eine Impfung gegen Katzenleukose und Feline infektiöse Peritonitis (FIP) wird vorausgesetzt. Ein Nachweis der bestehenden Impfungen gegenüber der Tierpension ist verpflichtend. Weiterhin bestätigt der Halter, dass das Tier aktuell mit geeigneten Mitteln (Frontline o. ä. ) gegen Zecken und Flöhe behandelt und regelmäßig entwurmt wurde. Der Impfpass der Katze ist bei Pensionsantritt der Hunde- und Katzenpension Schatzhuber zu übergeben und bleibt während des Aufenthaltes Ihrer Katze in der Tierpension hinterlegt.
§ 8
Der Halter versichert, dass das Tier innerhalb der letzten 30 Tage keiner ansteckenden Krankheit gelitten hat und bestätigt, dass sich die Katze in einem guten gesundheitlichen Zustand befindet. Bringt eine Katze eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter ebenso die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Menschen und Tiere.
§ 9
Sollte die Katze krank werden oder sich verletzen, ist die Hunde- und Katzenpension Schatzhuber berechtigt, im eigenen Ermessen einen Tierarzt hinzuzuziehen, Medikamente zu verabreichen oder das Tier in anderer Weise medizinisch zu versorgen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind durch den Halter zu tragen.
§ 10
Sollte sich die Katze während des Aufenthalts in einer Art und Weise verletzen oder erkranken, dass der hinzugezogene Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der Halter unverzüglich verständigt. Ist dieser innerhalb von 12 Stunden nicht erreichbar, liegt die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Einschläferung bei der Hunde- und Katzenpension Schatzhuber. Die Kosten trägt der Halter. Sollte die Katze auf sonstige Weise ableben, werden ebenfalls alle anfallenden Kosten vom Halter getragen.
§ 11
Ein Pensionsplatz gilt nur als reserviert, wenn dieser Vertrag ausgefüllt und unterschrieben bei der Hunde- und Katzenpension Schatzhuber eingegangen ist und eine Anzahlung von 3,00 EUR je Tag der Unterbringung geleistet wurde (bei Überweisungen ist der Name des Unterzeichners, des Tieres sowie der Buchungszeitraum anzugeben! ). Der Halter erhält dann ein Vertragsexemplar als Buchungsbestätigung. Bei Vertragsrücktritt bis 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin sind € 15,00 Aufwandsentschädigung zu leisten. Bei Rücktritt im Zeitraum von weniger als 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Aufnahmetermin beläuft sich die Entschädigung auf den kompletten Vorschussbetrag.
§ 12
Bei Tages- bzw. Halbtagesbetreuung wird dieser Vertrag nur einmal geschlossen und gilt für alle zukünftigen Aufenthalte für den Zeitraum von einem Jahr nach Unterzeichnung.
§ 13
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen.
§ 14
Ein Pensionsplatz gilt nur als reserviert, wenn dieser Vertrag ausgefüllt und unterschrieben bei der Hunde- und Katzenpension Schatzhuber eingegangen ist und eine Anzahlung von 3,00 EUR je Tag der Unterbringung geleistet wurde (bei Überweisungen ist der Name des Unterzeichners, des Tieres sowie der Buchungszeitraum anzugeben!). Der Halter erhält dann ein Vertragsexemplar als Buchungsbestätigung. Bei Vertragsrücktritt bis 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin sind € 20,00 Aufwandsentschädigung zu leisten. Bei Rücktritt im Zeitraum von weniger als 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Aufnahmetermin beläuft sich die Entschädigung auf den kompletten Vorschussbetrag.